BÜCKING & RIETZ RECHTSANWÄLTE
FAMILIENRECHT   |   SOZIALRECHT

FAMILIENRECHT

Im Familienrecht geht es um die emotional stärksten Beziehungen. Mit diesem Bewusstsein werden hier die Mandate geführt. Sie sind mit allen Fragen und Auseinandersetzungen im Familienrecht gut aufgehoben; sei es z.B. bei

  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Trennung
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Vertragliche Gestaltung (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung)
  • Zugewinn (Vermögensauseinandersetzung)


Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich nehmen wir uns der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie auch der Abwehr von familienrechtlichen Ansprüchen engagiert an.

Sehr gerne beraten wir Sie auch zur Mediation. Die Mediation mit dem Ziel gütlicher Vereinbarungen eignet sich oftmals zur Beilegung von Konflikten – und findet erfahrungsgemäß angesichts der gemeinsam von den Beteiligten erarbeiteten Lösung bei ihnen eine hohe Akzeptanz.

Frau Rechtsanwältin Bücking berät Sie mit rund 20jähriger Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin.

Der Verleihung des Fachanwaltstitels vorausgegangen ist eine umfangreiche theoretische Ausbildung sowie der Nachweis praktischer Fallbearbeitung.

Frau Rechtsanwältin Bücking ist zudem als Dozentin in der Pflegeausbildung tätig und bietet im Pflegebereich umfassende Rechtsberatungen an.




SOZIALRECHT

Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung von Leistungsträgern und Leistungsanbietern in der Sozialwirtschaft ebenso wie von Menschen mit Behinderungen sowie deren Interessenvertretungen.  

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
  • Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX
  • Konzepte im Eingliederungshilferecht
  • Schnittstellen Sozialrecht / Betreuungsrecht
  • Persönliches Budget
  • Bundesteilhabegesetz
  • Betreuungsrecht


Herr Rietz hält seit über zehn Jahren bundesweit Vorträge zu sozialrechtlichen und betreuungsrechtlichen Themen für Leistungserbringer, für Kostenträger, Betreuungsvereine und für sonstige Akteure der Sozialwirtschaft. 

Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Rietz ist auch Fachanwalt für Sozialrecht. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Rechtsfragen im Eingliederungshilferecht, im allgemeinen Rehabilitationsrecht sowie im Pflege- und Schwerbehindertenrecht.

Herr Rietz unterrichtete bis Februar 2020 Sozialrecht an der Internationalen Hochschule IU in Nürnberg am Fachbereich Soziale Arbeit und ist seit über 10 Jahren Dozent für Sozialrecht. Von März 2020 bis Oktober 2022 war er wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Berlin. Seit 1. November 2022 ist er als Verbandsjurist mit den Schwerpunkten Eingliederungshilfe und Pflege beim Paritätischen Schleswig-Holstein e.V. tätig.



Vorsorgerecht

Durch unsere langjährige Erfahrung im Betreuungsrecht besitzen wir die Kompetenz Sie anwaltlich bei allen Fragestellungen zu Vorsorgevollmachten und rechtlichen Betreuungen zu beraten und zu vertreten.


 
 
 
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