Die Kosten für zivilrechtliche Auseinandersetzungen richten sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, der dem Streit zugrunde liegt. Dies ist bei Geldforderungen
einfach; bei Streitigkeiten ohne unmittelbaren Bezug zu einer Geldsumme gestaltet sich die Berechnung anders.
Selbstverständlich werden Sie vor Auftragserteilung über die zu erwartenden Kosten umfassend informiert.
Im Verfahren vor dem Sozialgericht gelten sogenannte Betragsrahmengebühren. Über die im Einzelfall anfallenden Kosten erhalten Sie ebenfalls vor Beauftragung Auskunft.
Daneben besteht stets die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung mit der Rechtsanwältin /dem Rechtsanwalt zu treffen, um von Beginn an das Kostenrisiko besser abschätzen zu können.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Entsprechende Formulare halten wir für Sie bereit.
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